Die Gesetzverankerungen sind vom Sozialverband Deutschland.
Art. 24 UN-Konvention
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integrativen [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;- In Deutschland werden an der Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen immer noch keine Deutsche Gebärdensprache als Unterrichtssprache bzw. von totale Kommunikation ganz zu schweigen verwendet.
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
- Das wird uns verwehrt, indem wir eine Art von „künstliche“ Sprache (Anmerkung: Mit der künstlichen Sprache ist gemeint, dass der Mensch eine Sprache die er nicht hören kann erlernen MUSS, weil die hörenden medizinischen und pädagogischen nichtbehinderte Fachkräfte dafür aussprechen und sagen, dass die DGS die Lautsprachentwicklung hemmen würde, was aber diverse Studien widerlegen.) erlernen müssen.
Wenn das vorkommt, wird natürlich keine natürliche Gesamtentwicklung erzielt. Viele von uns mussten jahrelang zur Sprachartikulation und Hörtraining oder hatten dadurch gewissen Rückstand in der Bildung und erwarben deshalb wenig Allgemeinbildung, die von jedoch unerlässlich ist.
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
Die Betonung „Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft“ liegt hier, dass wir wirklich frei wählen können, was uns angeht. Freiheit für unsere Muttersprache, allgemeine Freiheit in Bildungsangelegenheiten (Sache Bildung). Jedoch sieht der Alltag in Deutschland an Schulen ganz anders aus: wir haben keine freie Wahl trotz der diversen Belege und Studien, dass durch Gebärdensprache uns viele Wege eröffnet werden und wir dadurch den vollen Zugang zu Bildung erhalten.
So frei, wie Otto-Friedrich Kruse diese Zeit damals erlebte: Auszug aus seiner Autobiografie „Leben eines Taubstummen“, 1877.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven], hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration [Inklusion] wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
- Nicht aufgrund von Behinderung dürfen wir vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden – weder in ihrer Gesamtentwicklung noch finanziell!
Wir dürfen unsere Rechte einsetzen, wenn wir eine Schule mit DGS suchen, haben wir auch Anspruch darauf. Das steht im Klartext.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
a) erleichtern die das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
Das sind alle wichtige Informationen, mit denen wir unsere Rechte als Taube erhalten. Damit sind etliche Verankerungen vorgesehen, dass die Schulen allmählich die UN-Konvention berücksichtigen müssen.
Doch hier taucht die Frage auf, wer ist eigentlich dafür zuständig? Das Individuums selbst oder ein Verein, der die Interessen und Belange Tauber vertritt?
Nicht dass ich vom Thema ablenken möchte, der offene Brief von Jan Eichler an den DGB: http://www.taubenschlag.de/meldung/6301
macht wieder eine Ungleichbehandlung und die Interessenvertretungsklärungsbedarf deutlich. Ich begrüße daher das Schreiben von J. Eichler sehr.
Man sieht, es gibt viele Ungleichheiten – überall, wo der Taube sich aufhält, stehen ihm willkürlich Barrieren im Weg. Diese Barrieren abzubauen obliegen den Zielen der DGB, den Mitgliedsverbänden sowie anderen hörenden Organisationen/Menschen.